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Fahrschule Gievers

Weiterbildung
Bus/LKW nach EU 2003/59 EG
Samstag 13.03.2010
Um Anmeldung wird gebeten.

Führerscheinklassen

Motorradklassen
Klasse A1
Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung und max. 80 km/h für 16- bis 17-Jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss von Klassen: M
Vorbesitz einer Klasse: nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
Klasse A/b (bei Stufenführerschein)
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: A1 und M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
Klasse A direkt (unbeschränkt)
Krafträder (unbeschränkt) auch mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h Mindestalter: 18 Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre)
Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: nein)
Einschluss von Klassen: A1 und M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
Klasse Mofa
Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein
PKW-Klassen
Klasse B und BE
Klasse B: Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.

Klasse BE: Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B).

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein, bei BE Klasse B
Einschluss von Klassen: S, L, M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
LKW-Klassen
Klasse C1 und C1E
Klasse C1: Kraftwagen bis max. 7,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg

Klasse C1E: Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 12 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B, bei C1E Klasse C1
Einschluss von Klassen:
Bei C1: Keine
Bei C1E: BE, D1E, sofern die Klasse D1 vorhanden
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheits-Check und ärztliche Augenuntersuchung.
Klasse C und CE
Klasse C: Kraftwagen mit mehr als 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); auch mit Anhänger bis 750 kg

Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B, bei CE Klasse C
Einschluss von Klassen:
Bei C: C1
Bei CE: C1E, BE, T, sowie D1E, sofern Klasse D1
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheits-Check und ärztliche Augenuntersuchung.
Bus-Klassen
Klassen D1, D1E, D und DE
Klasse D1: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg

Klasse D: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg

Klasse D1E: Kraftwagen der Klasse D1, zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, Zug jedoch nur max. 12 t

Klasse DE: Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B, bei D1E Klasse D1, bei DE Klasse D
Einschluss von Klassen:
Bei D1: Keine
Bei D1E: BE, C1E, sofern vorhanden
Bei D: D1
Bei DE: BE, D1
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheits-Check und ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheits-Check und ärztliche Augenuntersuchung.
Sonderklassen
Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Keine
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Nein/nur Sehtest
Klasse T
Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16- bis 17-Jährige, bis max. 60 km/h erst ab 18 Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und Forstwirtschaft Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Keine
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Nein/nur Sehtest

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