| Motorradklassen |
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| Klasse A1 |
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| Krafträder
("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung und max. 80 km/h für
16- bis 17-Jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18
Jahre |
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Mindestalter: 16
Jahre
Einschluss von Klassen: M
Vorbesitz einer Klasse: nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest |
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| Klasse A/b (bei
Stufenführerschein) |
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| Krafträder, auch mit Beiwagen,
beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16
kW/kg |
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Mindestalter: 18
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: A1 und M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest |
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| Klasse A direkt
(unbeschränkt) |
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| Krafträder (unbeschränkt) auch
mit Beiwagen, über 50 ccm oder mehr als 45 km/h |
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Mindestalter: 18
Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre)
Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt), (bei Direkteinstieg: nein)
Einschluss von Klassen: A1 und M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest |
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| Klasse M |
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| Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und 45 km/h. |
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Mindestalter: 16
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest |
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| Klasse Mofa |
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| Fahrräder mit Hilfsmotor mit
einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. |
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Mindestalter: 15
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Nein
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein |
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| PKW-Klassen |
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| Klasse B und BE |
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| Klasse B: Kraftwagen bis max. 3,5
t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg oder
Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht
größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist. Klasse
BE: Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeug-Kombination fällt
unter Klasse B). |
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Mindestalter: 18
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein, bei BE Klasse B
Einschluss von Klassen: S, L, M
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein/Nur Sehtest
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| LKW-Klassen |
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| Klasse C1 und C1E |
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| Klasse C1: Kraftwagen bis max.
7,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg Klasse C1E: Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg, aber nicht mehr
als 12 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht schwerer als die
Leermasse des Zugfahrzeugs ist |
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Mindestalter: 18
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B, bei C1E Klasse C1
Einschluss von Klassen:
Bei C1: Keine
Bei C1E: BE, D1E, sofern die Klasse D1 vorhanden
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5
Jahre, bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheits-Check und ärztliche
Augenuntersuchung. |
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| Klasse C und CE |
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| Klasse C: Kraftwagen mit mehr als
3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); auch mit Anhänger bis 750 kg Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr
als 750 kg |
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Mindestalter: 18
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Klasse B, bei CE Klasse C
Einschluss von Klassen:
Bei C: C1
Bei CE: C1E, BE, T, sowie D1E, sofern Klasse D1
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, alle 5 Jahre bei Ersterteilung und jeder Verlängerung Gesundheits-Check und
ärztliche Augenuntersuchung. |
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| Bus-Klassen |
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| Klassen D1, D1E, D und DE |
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| Klasse D1: Kraftwagen zur
Personenbeförderung mit mehr als 8 bis 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz; Anhänger bis
750 kg Klasse D: Kraftwagen zur Personenbeförderung
mit mehr als 8 außer Fahrersitz; Anhänger bis 750 kg
Klasse D1E: Kraftwagen der Klasse D1, zul. Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs, Zug jedoch nur max. 12 t
Klasse DE: Kraftwagen der Klasse D und Anhängerbetrieb mit
mehr als 750 kg |
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Mindestalter: 21
Jahre
Vorbesitz einer Klasse:
Klasse B, bei D1E Klasse D1, bei DE Klasse D
Einschluss von Klassen:
Bei D1: Keine
Bei D1E: BE, C1E, sofern vorhanden
Bei D: D1
Bei DE: BE, D1
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Ja, bei Ersterteilung und ab 50. Geburtstag Leistungstest, Gesundheits-Check und
ärztliche Augenuntersuchung. Bis zum 50. Geburtstag alle 5 Jahre Gesundheits-Check und
ärztliche Augenuntersuchung. |
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| Sonderklassen |
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| Klasse L |
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| Land- oder forstwirtschaftliche
Zugmaschinen bis max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen
dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem Selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h |
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Mindestalter: 16
Jahre
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Keine
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Nein/nur Sehtest |
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| Klasse T |
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| Zugmaschinen für Land- und
Forstwirtschaft bis max. 40 km/h für 16- bis 17-Jährige, bis max. 60 km/h erst ab 18
Jahren; auch mit Anhänger (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt
werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 40 km/h für die Land- und
Forstwirtschaft |
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Mindestalter:
16 Jahre bis 40 km/h
18 Jahre bis 60 km/h
Vorbesitz einer Klasse: Nein
Einschluss von Klassen: Keine
Befristung/ärztliche Untersuchung:
Nein/nur Sehtest |